Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie gerne darüber informieren wie wir in der Zahnarztpraxis die Hygienevorschriften einhalten.
- Haben Sie grippeähnliche Symptome so bitten wir Sie den Termin zu verschieben
- Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände beim Eintreten in die Praxis
- Wir begrüssen Sie mit einem Lächeln, anstatt dem Händedruck
Die Zahnarztpraxis Schumacher haltet sich ausnahmslos an die Vorschriften welche das BAG erteilt, die Hygienevorkehrungen der zahnmedizinischen Praxis verhindern eine Tröpfchenübertragung.
In der Schweiz gilt an vielen Orten Maskenpflicht. Im Allgemeinen gilt: Tragen Sie eine Maske, wenn Sie nicht zu Hause sind und den Abstand zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten können. Die Maske soll immer Nase und Mund bedecken.
Aufgrund der aktuellen Situation würden wir es begrüssen, dass Sie vor dem Betreten der Praxis Ihre mitgebrachte Maske anziehen. Das Tragen ist Pflicht und dient zum Schutz der anderen Patienten und dem Praxisteam.
Vielen Dank!